Tarife & Reglemente

Tarife

gültig ab 01.01.2020

Pflegerische Leistungen

  • Bedarfsklärung/Beratung Fr. 76.90/Std.
  • Behandlungspflege Fr. 63.00/Std.
  • Grundpflege Fr. 52.60/Std.
  • Nicht KVG-Pflichtige Leistungen Fr. 60.00/Std.
  • Hauswirtschaftliche Leistungen Fr. 35.00/Std.


Die pflegerischen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Dem Klienten verbleiben der Selbstbehalt (max. 10 %) sowie die Franchise.

Patientenbeteiligung
Es wird eine Patientenbeteiligung pro Pflegeeinsatz/Tag im Betrag von Fr. 15.35 zu Lasten des Klienten verrechnet.
Die Krankenkasse leistet dafür keine Rückerstattung.

Akut- und Übergangspflege (maximal 14 Tage)
Diese Pflege schliesst direkt an einen Spitalaufenthalt an und ist spitalärztlich verordnet. Die pflegerischen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Dem Klienten verbleibt der Selbstbehalt (max. 10 %) sowie die Franchise. Eine Patientenbeteiligung wird nicht erhoben.

Nicht KVG-Pflichtige Leistungen
Dazu gehören Kontroll- und Sozialbesuche sowie kurzfristige Absagen von Klienteneinsätzen (betrifft nicht Notfälle)

Hauswirtschaftliche Leistungen
Unsere Leistungen setzen eine ärztliche Verordnung voraus, die wir nach einer Bedarfsabklärung für Sie ausstellen. Verlängerungen dieser ärztlichen Verordnungen werden nach 3/6 Monaten gemäss Aufwand verrechnet. Bei entsprechender Zusatzversicherung beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten der hauswirtschaftlichen Leistungen.

Ergänzungsleistungen / leichte Hilflosenentschädigung
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie einen Anspruch darauf.
Die Ergänzungsleistungen decken den Hauswirtschaftstarif vollständig. Lassen Sie sich durch eine entsprechende Stelle (Sozialversicherungsamt oder Pro Senectute,
Telefon 052 634 01 01) beraten.


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